Samstag, 31. Juli 2010

Fürsorgekinder in der Obhut des Staates

Fürsorgekinder bei PFLEGELTERN…


Wo bleiben bei diesen historischen Aufarbeitungen der Bundesländer Österreichs, die Fürsorgekinder, die den Eltern, den ledigen Müttern hauptsächlich abgenommen wurden in den 50iger- 60iger Jahren um es einmal besser zu haben und zu rechtschaffenen Erwachsenen heranwachsen sollten?

Die aber bei den Pflegeltern die Hölle erst kennengelernt haben?
Da sie an „angesehene“ Pflegeltern mit einem "weißen" Leumund waren diesen Leute von der Fürsorge bedenkenlos ausgeliefert wurden. Obwohl die Fürsorge schon einen Buben vorgesehen hatte, das Los doch das Mädchen traf, dass zu dem bestimmten von der Fürsorge schon lange betreuten Pflegeplatz kam?

Das Kind dort sexuell sowie körperlich misshandelt, Gewaltverbrechen ausgesetzt war und die jährliche Kontrolle der Fürsorge absolut nichts feststellen konnte.

Das Gespräch von Frau zu Frau tadellos ablief, die Wohnstube tadellos aufgeräumt und das Kind in Sonntagskleidung auftrat artig grüßte mit Knicks vor der Fürsorgerin.
So geschehen in O.Ö. in den 50iger Jahren. Was ist mit diesen Fällen? Werden diese Fälle auch Beachtung bekommen?
Was ist eine Kindheit die dadurch nicht mehr vorhanden war, da für das Mädchen ein einziger täglicher Überlebenskampf - Matyrium aus Angst und Hilflosigkeit war, eigentlich dem Staat Österreich wert?

14 Jahre Schädigung eines in der Obhut des Staates Österreich sich befindlichen Kindes:

1. Seelische Entwurzelung, durch die Trennung von der Mutter!

2. Heimaufenthalt von 6 Monaten in einem Waisenheim…obwohl die Mutter noch lebte, der Vater nach Kanada ausgewandert war.

3. Mit 7 Monaten zu Pflegeltern kam und dort höchstwahrscheinlich vor dem 2. Lebensjahr das Martyrium für das Mädchen begann.

4. Das Martyrium von körperlicher und sexueller Gewalt sich hinzog bis es 14Jahrew alt war mit einer Abtreibung durch die Pflegemutter und Mithilfe deren leiblicher jüngster Tochter eines Kindes mit knapp über 12 Jahren!

5. Anzeige des Falles machte das Mädchen mit 16 Jahren.
Haupttäter: Pflegevater ging wegen Verjährung frei (damals 5 Jahre)
Mitwisserinnen: Pflegemutter und leibl. jüngste Tochter!

Abtreibungstäterinnen:§146 Pflegemutter und leibliche Tochter
wurden im Vorverfahren Mangels an Beweisen schon davon frei gesprochen!

Was ist so eine mit seelischer Grausamkeit gespickte Kindheit,das Kind sexueller Gewalt (durch den Pflegevater)immer wieder ausgesetzt in grausamen Situationen (wöchentlich bis zu 3,4 Mal) und körperlicher sadistischer Erziehungsmethoden durch die Pflegemutter, dem Staat als Vormund dieses Kindes wert?

Das Kind erst mit 14 Jahren sich selbst diesen Unmenschen entziehen konnte, durch das freiwillig ins Heim gehen. Dessen Freiheit ermöglicht wurde.
Wann nimmt das Land O.Ö. dafür die Verantwortung wahr und das Öffentlich?
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